Teilnahmebedingungen

persönliche Voraussetzungen

Für die Teilnahme an der Yogalehrer / Yogatherapeuten – Ausbildung sollten folgende Voraussetzung mitgebracht werden:

  • Mindestalter von min 21Jahren, persönliche Reife und weitgehend gefestigte Persönlichkeit;
  • ausreichende Allgemeinbildung und ausreichende Deutschkenntnisse;
  • Erfahrungen im Umgang mit Menschen, d.h. ein gewisses Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse, Sorgen und Ängste der Anderen und deren individuelle Situation;
  • Achtung und Toleranz gegenüber Religion, Standpunkt, Erfahrungen, Würde und Grenzen anderer Menschen;
  • eine Yogapraxis von mindestens 50 bis 100 Unterrichtstunden oder ausreichende Erfahrungen in körperbewusster Arbeit, wie Sport, Taiji, Qi Gong, Pilates, Feldenkrais, Aikido, etc.;
  • es ist von Vorteil, wenn Lehrerfahrungen und der Umgang mit Gruppen nachgewiesen werden kann;
  • die innere Bereitschaft zum selbständigen und eigenverantwortlichen Lernen, zur Arbeit an der eigenen Person und Mut zur Veränderung;
  • den Willen zur Fort- und Weiterbildung und ständiger Praxis;
  • der zukünftige Yogalehrer sollte sich seine Verantwortung gegenüber den von ihm angeleiteten Schüler bewusst sein;
  • Eine Teilnahme sollte bei guter Gesundheit oder nach Absprache des behandelnden Arztes erfolgen;
  • Abweichungen von den Voraussetzungen sind möglich, wenn vor Beginn der Ausbildung ist ein Vorstellungsgespräch und eine Abstimmung mit der Schulleitung stattfindet.

Abweichungen der Voraussetzungen sind möglich, sie sind vorab mit der Schulleitung abzustimmen.

Angesprochen sind außerdem Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Menschen mit Berufen aus medizinischen Berufen sowie Masseure, Pfleger, Bademeister und Sportlehrer, aber auch Teilnehmer, die ihr Yoga-Wissen vertiefen und erweitern wollen.

Wenn die Ausbildung von den Krankenkassen anerkannt werden soll, ist ggf. eine Ausbildung als Therapeut, wie Physiotherapeut, Ergotherapeut, Psychotherapeut, Arzt oder Pädagoge, Voraussetzung. Die Anerkennung durch die Zentrale stelle der Krankenkassen ist eigenständig zu regeln.